1. Spielberechtigt auf den Plätzen sind grundsätzlich nur aktive Vereinsmitglieder. 2. Die Gastspielerregelung gilt auch für Kinder und Jugendliche. 3. Für Gastspieler (dazu gehören Nicht-Tennismitglieder und passive Mitglieder) besteht gegen Gebühr eine Gastspielberechtigung für max. 5 Spiele pro Saison. 4.