1. Spielberechtigt auf den Plätzen sind grundsätzlich nur aktive Vereinsmitglieder.
2. Die Gastspielerregelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.
3. Für Gastspieler (dazu gehören Nicht-Tennismitglieder und passive Mitglieder) besteht gegen Gebühr eine Gastspielberechtigung für max. 5 Spiele pro Saison.
4. Die Gebühr beträgt 5€ für Kinder und Jugendliche und 10€ für Erwachsene pro Gast und Gastspielstunde. Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr ist das gastgebende aktive Mitglied. Die Gebühr wird sofort fällig und ist dem Sportwart oder Jugendwartin zu übergeben.
5. Die Plätze stehen Gastspielern und Mitgliedern, die mit Gastspielern Tennis spielen wollen, nur dann zur Verfügung, wenn dies die Belegungssituation zulässt.
Für den Fall, dass die Plätze insgesamt belegt sind und darüber hinaus Mitglieder auf eine Spiel Möglichkeit warten, stehen die Plätze Gastspielern sowie Mitgliedern, die mit Gästen spielen wollen, nicht bzw. nur nachrangig zur Verfügung.
6. Verein und Abteilung übernehmen Gastspielern gegenüber grundsätzlich keine
Haftung für Personen- oder Sachschäden. Gastspieler sind vom Verein oder der Abteilung nicht gegen Unfälle versichert.
Mülheim, den 24.06.2020